Einwilligung zur Selbstzahlung bei versäumten Kursterminen*
Ich stimme gemäß
Mustervertrag für Geburtsvorbeitungskurse im Falle eines schuldhaften Versäumnissses von einzelnen Kursterminen zu, gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages zu leisten, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte. Oder einfacher: Wer nicht erscheint, muss die Kosten selbst tragen.